Kreuzfahrten liegen im Trend – das gilt längst nicht mehr nur für die Altersklasse 60+, auch immer mehr Familien entdecken die Vorzüge des Urlaubs auf dem Meer für sich. Bei einer Kreuzfahrt mit Kindern vereinen sich Wohlfühlmomente, altersgerechte Kinderbetreuung, vielfältige Sport-, Spiel- & Entertainment-Angebote sowie kulinarische Genüsse zu einem umfassenden Komplettpaket. Zudem haben Sie auf einem Kreuzfahrtschiff die Möglichkeit, fast jeden Tag neue spannende Städte und Regionen zu erkunden – ganz ohne lästiges Kofferpacken zwischendurch.
Vorteile einer Kreuzfahrt mit Kindern
Zudem locken viele Reedereien mit Spezialangeboten, die sich ganz konkret an die kleinen Kreuzfahrer richten. So können Kinder bis zu einem gewissen Alter meist kostenlos oder zu einem stark reduzierten Preis die Kabine der Eltern mitbenutzen und auch von vergünstigten Flugpreisen profitieren. An Bord ist oft eine Kinderbetreuung inklusive, bei welcher der Nachwuchs zusammen mit Gleichaltrigen spannende Abenteuer oder einfach einige Stunden voller Spiel und Spaß erlebt, während sich die Eltern ganz ohne schlechtes Gewissen etwas Paar-Zeit zu zweit gönnen können.
Packen für die Kreuzfahrt mit Kind

Das muss auf jeden Fall mit
Während viele Punkte auf der Packliste also von individuellen Faktoren abhängen, sind einige Dinge elementar wichtig, um die Kreuzfahrt antreten zu können. Dazu zählen natürlich in erster Linie die Reisedokumente. Neben einem Personalausweis und/oder
Reisepass sowie ggf. einem Visum kann unter Umständen auch eine Reisevollmacht für Minderjährige notwendig sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn Sie nicht der Sorgeberechtigte der mitreisenden Kinder sind – also zum Beispiel wenn Sie mit Ihren Enkeln verreisen, Sie nicht das alleinige Sorgerecht besitzen oder auch wenn Ihr Kind einen Freund oder eine Freundin auf die Reise mitnimmt. Zwar gibt es keine allgemeingültige Vorgabe, wie genau eine solche Vollmacht aussehen muss – sie sollte allerdings in englischer Sprache oder der jeweiligen Landessprache des Zielgebietes verfasst sein und mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name, Geburtsdatum, Geburtsort, & -kopie des Kindes
- Name, Geburtsdatum, Geburtsort, & -kopie des Sorgeberechtigten
- Name, Geburtsdatum, Geburtsort, & -kopie der mitreisenden Begleitperson
- Reisezeitraum & Reiseroute
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
- Unterschrift des Sorgeberechtigten
Da viele Zielgebiete eigene Anforderungen an die Vollmacht stellen, empfiehlt sich zudem ein Blick auf die Website des Auswärtigen Amtes.