Muttizettel/Partyzettel Download

Partyzettel/MuttizettelEinfach den Downloadlink für das universelle U18 Formular („Muttizettel“) per E-Mail anfordern und zu unserem Newsletter anmelden.
Fülle die Formular-Felder bequem in dem PDF-Formular aus und drucke den Partyzettel 2 mal aus – je eine Kopie für dich und den Veranstalter.Ausgefüllte Muttizettel-Vorlage von Eltern(-teil) unterschreiben lassen. Zum besseren Unterschriftenvergleich eine Ausweiskopie* des unterschreibenden Elternteils aufkleben, auftackern oder lose mit dir führen.

*Ich bin damit einverstanden, dass meine E-Mail-Adresse vom Betreiber des Portals und den Sponsoren für Werbezwecke per Newsletter genutzt wird. Sie können der Nutzung der Daten zu Werbezwecken jederzeit per E-Mail an abmeldung @ partyzettel.de widersprechen.

* Die Datenschutzerklärung habe ich gelesen und akzeptiert.

* Ja, ich bin über 16 Jahre alt.


Das Video zum Muttizettel

Erziehungsbeauftragung / Muttizettel / Aufsichtszettel

Endlich ist Wochenende und Du möchtest zur Party und dort abends länger bleiben? Gegen Mitternacht geht sie meistens erst so richtig los. Doch alle mit einem Alter unter 18 Jahren müssen die Feier zu dieser Uhrzeit laut Jugendschutzgesetz verlassen. Nicht, wenn Du einen sogenannten Muttizettel (fett) hast, denn dann darfst Du länger am Nachtleben teilnehmen. Doch worum handelt es sich bei diesem Zettel genau? Was muss er beinhalten, damit er gültig ist und wann benötigst Du ihn? Die Antworten erhältst Du in der nachfolgenden Übersicht zum Thema „Muttizettel“.

Was ist ein Partyzettel?

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen laut Jugendschutzgesetz nur zusammen mit einem Erziehungsberechtigten in eine Disco. Sind sie 16 bis 18 Jahre alt, dürfen sie bis 24 Uhr bleiben. Egal, ob in der Diskothek, in einem Club oder auf einem Festival, wer das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, muss die Party um 24 Uhr verlassen. Da dies viele mächtig ärgert, gibt es die Erziehungsbeauftragung (fett).

Mit Hilfe dieses Muttizettels kannst Du die Zeit unbegrenzt verlängern. Eltern bestätigen damit schriftlich, dass sich das minderjährige Kind auch nach Mitternacht noch auf der Party oder im Club aufhalten darf. Natürlich dürfen diesen Muttizettel auch der Vater oder der Vormund ausfüllen. Zudem benötigt ein Minderjähriger eine volljährige Aufsichtsperson. Sie muss während des gesamten Aufenthalts anwesend sein und ebenso den Muttizettel unterschreiben.

Was muss der Muttizettel beinhalten?

Zunächst einmal werden der Name und das Geburtsdatum des Jugendlichen eingetragen. Auch der eigene Name, die Adresse und Telefonnummer werden auf dem Muttizettel hinterlassen. Zudem wird erläutert, an welcher Veranstaltung das Kind teilnimmt. Das Datum darf ebenso nicht fehlen. Des Weiteren wird vermerkt, wie lange der Ausgang erlaubt ist. Ganz wichtig ist die Unterschrift eines Elternteils auf dem Partyzettel.

Auch der Erziehungsbeauftragte wird mit Name, Adresse und Telefonnummer angegeben. Daneben wird eine Kopie des Ausweises der Mutter oder des Vaters benötigt, je nachdem, wer von beiden unterschrieben hat. Wenn Du den Zettel unvollständig mitbringst oder die Kopie des Ausweises fehlt, wirst Du vom Veranstalter nicht hereingelassen oder Du musst eben um 24 Uhr die Party verlassen. Der Grund ist: Falls etwas passiert, wird der Veranstalter in die Verantwortung gezogen. Schützen kann sich der Veranstalter nur mit einem vom Erziehungsberechtigten ordentlich ausgefüllten Muttizettel.

Wann ist der Muttizettel gültig?

Grundsätzlich ist es nicht automatisch möglich, einfach von der Mutter oder dem Vater ein Aufsichtsformular unterschreiben zu lassen und überall so lange bleiben zu können, wie Du möchtest. Der Club muss diese Ausnahmeregel akzeptieren. Ein Zettel ist für den Veranstalter, sodass Du ihn bei der Einlasskontrolle abgibst und den zweiten Muttizettel hast Du während des Abends bei Dir.

Informationen für Erziehungsbeauftragte bzw. Erziehungsberechtigte

Sie als Eltern haben natürlich eine Aufsichtspflicht zu erfüllen. Die Jugendlichen möchten allerdings auch mal allein Party machen. Genau dafür gibt es das U18 Formular. Mit der Erziehungsbeauftragung übertragen Eltern ihre Pflichten an eine selbst ausgesuchte andere Person, den sogenannten Erziehungsbeauftragten, den man im Idealfall persönlich kennt. Er muss während des gesamten Aufenthalts in der Disco oder auf der Party anwesend sein. Es ist ratsam, sich über die beauftragte Person ausgiebig zu informieren. Gut geeignet sind Familienangehörige, beispielsweise der große Bruder. Er übernimmt die Verantwortung für den Minderjährigen. Er sollte folgende Kriterien erfüllen:

  • Erziehungsbeauftragte muss über 18 Jahre alt sein.
  • Er sollte genügend Verantwortungsbewusstsein haben und erzieherische Fähigkeiten aufweisen.
  • Im Umgang mit Alkohol sollte er dem Jugendlichen Grenzen aufzeigen. (Autorität der Person gegenüber nötig)
  • Erziehungsbeauftragter sollte das Kind zur vereinbarten Zeit sicher nach Hause bringen.

Erziehungsbeauftragte sollten sich darüber bewusst sein, dass sie mit dem Eintragen auf dem Muttizettel eine große Aufgabe übernehmen. Sie können, falls dem betreuten Minderjährigen etwas passiert, verantwortlich gemacht werden. Sie sollten eine Vorbildfunktion einnehmen und bewusst auf Alkohol verzichten. Es gibt zwar keine gesetzlichen Grenzen, wie viele Leute beaufsichtigt werden dürfen, doch es empfiehlt sich, nur einen einzelnen Jugendlichen zu betreuen.

Fazit

Viele Minderjährige träumen davon, ohne die Eltern in die Disko zu gehen, aber sie nicht schon 24 Uhr verlassen zu müssen. Dann geht die Party meistens erst mal so richtig los. Mit dem Partyzettel und einem Erziehungsbeauftragten kannst Du solange bleiben, wie auf dem Zettel vermerkt ist. Achte jedoch, dass er alle wichtigen Informationen und vor allem auch die Unterschrift enthält, denn sonst bringt er Dir nichts. Ab 18 Jahren bist Du volljährig und benötigst von nun an kein Mutti-Dokument mehr. Dann kannst Du so lange bleiben, wie Du möchtest.