Dabei ist allerdings zu beachten, dass die jeweilige Altersfreigabe der Filme selbst mit unterschriebenem Erziehungsauftrag bindend bleibt. Die Anwesenheit einer erziehungsbeauftragten Person ist ohnehin in jedem Fall vorgeschrieben. Ein Aufsichtszettel wird hier lediglich verwendet, damit die Eltern (bzw. die Personensorgeberechtigten) den Kindern, unter Aufsicht eines volljährigen Erziehungsbeauftragten, einen Kinobesuch ermöglichen können. Der Muttizettel kann gleich in zweierlei Hinsicht als Hilfsmittel angesehen werden: Einerseits als Entlastung für die Eltern, die aufgrund eines womöglich engen Terminplanes nicht die Zeit haben, die Kinder in jeden einzelnen Kinofilm zu bergleiten. Andererseits aber auch für die Kinder, weil dank des Muttizettels auf keinen Kinobesuch verzichtet werden muss, sofern eine passende Begleitperson zur Verfügung steht. Abgesehen davon ist der Aufsichtszettel natürlich auch ein Segen für alle noch nicht Volljährigen, die auch mal ohne die Eltern ins Kino gehen möchten.
Auch bei Kreuzfahrten kann es erforderlich sein, eine passende Reisevollmacht vorzeigen zu können.
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Aufsichtszettel ohne Ausweiskopie ungültig
Achtung: Jedem Muttizettel muss eine Kopie des Personalausweises der Personensorgeberechtigten beigefügt werden. Die Unterschrift auf dem U-18-Formular muss nämlich zur Validierung mit der Unterschrift auf der Ausweiskopie abgeglichen werden. Ein Muttizettel ohne Ausweiskopie wäre also leider nicht gültig, weil die Daten dann nicht überprüft werden können. Es wird dabei empfohlen, stets eine gut lesbare Ausweiskopie vorzulegen und nicht das Original.