Urlaub ohne Eltern (ab 16 Jahren)
Jugendliche wollen meist schon mit 14 Jahren oder weniger, nicht mehr mit ihren Eltern in den Urlaub fahren, sondern selbst auf Reise gehen. Damit der erste Urlaub ohne Eltern (meist als Jugendreise durch diverse Reiseveranstalter) nicht scheitert, müssen schon vor der Reise grundlegende Aspekte geklärt werden. Die Minderjährigen dürfen nicht ohne weiteres mit Ihren Freunden verreisen und Partyurlaub machen.
Die Vollmacht sollte das Ziel der Jugendreise, die Reisedauer oder den Zeitraum, die Telefonnummer der Eltern und Daten der Erziehungsbeauftragten enthalten. Zudem darf das Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate sein und weitere Volljährige Mitreisende sollten auch auf der Vollmacht notiert sein, um Problemen wie z.B. Entführungsverdacht, vorzubeugen.
Hier die Reisevollmacht für Jugendliche herunterladen
TIPP: Die Vollmacht reicht zwar meistens in englischer Sprache aus, zusätzlich sollte eine Reisevollmacht in der jeweiligen Landessprache des Landes verfasst sein. Informieren Sie sich auf der Webseite des Auswärtigen Amtes und der Botschaft des jeweiligen Reiselandes, welche Anforderungen erfüllt werden müssen.
Ferientermine im Überblick
Nur mit Reisevollmacht – Minderjährige auf Reisen
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nicht ohne Betreuung von Erwachsenen verreisen. Laut Umfragen, fahren die Jugendlichen am Liebsten mit dem eigenen Freund oder der Freundin in den Jugendurlaub. Genau so beliebt, sind Gruppenreisen mit Freunden und Partyurlaub. Für junge Altersgruppen empfiehlt sich eine organisierte Jugendreise mit volljährigen und geschulten Aufsichtspersonen.
Jugendliche ab 16 Jahren können auch ohne Aufsicht in den Urlaub fahren, meistens scheitern sie jedoch schon an der Buchung selbstorganisierter Jugendreisen. Jugendliche unter 18 Jahren sind nur z.T. geschäftsfähig und dürfen nur Verträge abschließen, die sie auch mit ihrem Taschengeld bezahlen können (§110 BGB – „Taschengeldparagraph“). Da Auslandsreisen meist sehr teuer sind, müssen diese Partyreisen und Jugendreisen durch die Erziehungsberechtigten gebucht werden. Meist wird in Reisebüros eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zur Buchung einer Jugendreise benötigt.
Jugendreise gebucht – Vorbereitungen treffen
Vor dem Reiseantritt sollten Sie einige Dinge beachten: schließen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die nötigen Reiseversicherungen ab. Prüfen Sie alle wichtigen Dokumente, wie Reisepass, Personalausweis und Krankenkarte auf Gültigkeit und Richtigkeit. Füllen Sie unsere mehrsprachige Reisevollmacht aus und fertigen Sie mindestens noch 1 Kopie für alle Fälle an.
Die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern enthält alle notwendigen Informationen der Reise und des Erziehungsbeauftragten. Diese Reisegenehmigung sollte immer mitgeführt werden. Minderjährigen, die ohne Reisevollmacht ins Ausland reisen, kann die Einreise oder Ausreise verweigert werden! Diese Vollmacht berechtigt außerdem zu allen Geschäften im Rahmen einer Urlaubsreise – z.B. die Hotelbuchung der Jugendreise.
Reisevollmacht ausfüllen
Die Vollmacht sollte das Ziel der Jugendreise, die Reisedauer oder den Zeitraum, die Telefonnummer der Eltern und Daten der Erziehungsbeauftragten enthalten. Zudem darf das Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate sein und weitere Volljährige Mitreisende sollten auch auf der Vollmacht notiert sein, um Problemen wie z.B. Entführungsverdacht, vorzubeugen.