Muttizettel für Tattoo / Piercing für Jugendliche ab 14 Jahren

Ab wann sind Tattoos und Piercings erlaubt?

Das Piercen und Tätowieren gilt rechtlich als Körperverletzung. Nur wenn die betreffende Person diesem Eingriff einwilligt, bleibt dieser straffrei. Das Jugenschutzgesetz schreibt hierzu klare Regeln vor.

Unter 16 Jahren ist Tätowieren und unter 14 Jahren das Piercen laut Gesetz verboten! Daran ändert auch kein Muttizettel / Einwilligung / Einverständniserklärung Eltern etwas! Leider gibt es immer noch Tätowierer, die Minderjährige Tattoos/Piercings verpassen und machen sich damit strafbar. Ab 18 Jahren darf man frei für sich entscheiden, ob und wie man seinen Körper verändern lassen möchte.

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Zwischen 16 und 18 Jahren darf man nur mit der Einverständniserklärung der Eltern seinen Körper „verschönern“ lassen. Da die Unterschriften leider oft gefälscht werden, fordern viele Tätowierer, dass die Eltern beziehungsweise mindestens ein Elternteil während der Sitzung im Studio dabei ist.

Mit Körperschmuck die Persönlichkeit unterstreichen

Tattoo und Piercing liegen voll im Trend. Es gibt unendliche Möglichkeiten, sich mit Motiven und/oder Schmuck zu verschönern und damit den ganz individuellen Stil zu unterstreichen. Auch die Methoden der Tätowierer sind mittlerweile sehr effektiv, wenn auf Schmerzen auch nicht ganz verzichtet werden kann. Da ein solcher Eingriff nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, ist der Gesetzgeber allerdings sehr streng, geht es um die Rahmenbedingungen. Schließlich wird der Körper auf ewig verändert – da ist es angebracht, diese Entscheidung sehr gründlich zu überlegen, bzw. die Eltern um Erlaubnis zu fragen. Ist der Entschluss erst einmal gefasst, gilt es ein professionelles Studio zu finden. Empfehlungen sind immer prima: vielleicht hat ein Bekannter schon mal was machen lassen und ist sehr zufrieden! Im Befragen lassen sich dann die Umstände herausfinden: Wie lange hat es gedauert, wie waren die hygienischen Voraussetzungen und wie ist die Wundverheilung verlaufen? Genauso wichtig ist ein Informationsgespräch mit dem Tätowierer. So kann vorab ein persönlicher Eindruck entstehen, und Infos über Behandlungsmaterialien (am besten Einwegmaterial) und Nachsorge der Behandlung abgefragt werden. In diesem ersten Gespräch sollte auch so genau wie möglich besprochen werden, WAS genau gestochen werden soll. Über die unterschiedlichen Styles kann man sich auch gut im Netz informieren. Übrigens: Für die Behandelten selbst ist nach einem solchen Eingriff Sauberkeit das Mittel der Wahl. Also Hände waschen, Hände waschen, Hände waschen, bevor die Wunde versorgt wird. Nikotinfinger sind ein Garant für Entzündungen.

Es gibt also einiges zu beachten. Wir haben hier die wichtigsten Punkte zusammen getragen:

Das erste Mal

Du bist erst 16 Jahre und möchtest Dir ein Tattoo stechen oder Dich piercen lassen? Dann benötigen wir die Einwilligung Deiner Eltern. Warum? Auch wenn sie noch so hipp sind und cool aussehen: Rein rechtlich gehören diese beiden Eingriffe in den Bereich der Körperverletzung. Nur wenn die Person, bei der die Veränderung des Körpers vorgenommen werden soll, dem ausdrücklich zustimmt, bleibt ein Besuch im Studio straffrei. Das ist im Jugendschutzgesetz so geregelt und muss unbedingt befolgt werden. Der Gesetzgeber ist da sehr streng und hat noch weitere Auflagen parat.

Kein Muttizettel der Welt kann helfen

Unter 16 Jahren ist das Tätowieren und unter 14 Jahren ist das Piercen komplett verboten. Da hilft also kein Muttizettel dieser Welt, keine Einwilligung und keine Einverständniserklärung der Eltern. Es hilft nichts. Wenn ein Tätowierer diese Vorschrift missachtet, sollte man mißtrauisch werden. Diese machen sich damit strafbar. Erst ab 18 Jahren, also mit der Volljährigkeit, dürfen Heranwachsende über ihren Körper frei entscheiden. Und damit auch darüber, was an ihrem Körper gestochen oder eben nicht gestochen werden soll.

Einverständiserklärung Piercing ab 16 Jahre

Unterschriftsmogelei bringt Studios in Bedrängnis

Eine unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern macht den Weg für alle 16-jährigen Teens frei: Mit dieser Erklärung dürfen Tätowierer tätig werden und loslegen: die gewünschten Motive oder der gewünschte Schmuck finden ihren Platz an den richtigen Stellen. Leider wird in diesem Bereich viel geschummelt. Viele Eltern sind strikt dagegeben, wenn Jugendliche sich ihren Körper nach ihren Vorstellungen verändern lassen wollen. Wie bei der kenntnispflichtigen schlechten Schulnote ist eine Unterschrift dann schnell gefälscht. Das kann fatale Folgen für den Tätowierer haben, und eine Strafverfolgung nach sich ziehen.

Professionelle Tätowierer beugen vor

Um der Fälschung von Elternunterschriften entgegen zu wirken, fordern professionelle Tätowierer eine wasserdichte Lösung: die Eltern, mindestens aber ein Elternteil, muss während der Sitzung anwesend sein. So ist gewährleistet, dass das Einverständnis der Eltern wirklich vorhanden ist.
Die Voraussetzungen im Überblick:

Alles nocheinmal im Überblick:

  1. Jugendliche unter 14 Jahren dürfen sich kein Piercing und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich kein Tattoo stechen lassen
  2. Zwischen 16-18 Jahren dürfen Jugendliche nur mit Einverständniserklärung der Eltern von einem Tätowierer behandelt werden
  3. Professionelle Studios fordern die Anwesenheit der Eltern, mindestens aber eines Elternteils
  4. Ab 18 Jahren darf frei darüber entschieden werden, was am eigenen Körper verändert werden soll
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Hinweise

Wir können nicht garantieren, dass unsere universelle Einverständniserklärung bei allen Studios anerkannt werden. Bitte prüfe vorher, ob dein Studio dieses Schreiben akzeptiert oder ob diese eigene Vordrucke verwenden!